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Anwälte-für-Aufklärung

Anwälte für Aufklärung Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles

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Schon etwas älter. Strafrichter Thorsten Schleif zur Gewaltenteilung. (7/24: Arbeitet immer noch als Richter)
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Strafrichter_Gewaltenteilung.mp47.50 MB
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Corona-Impfkampagne: Beruhte sie auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen?

An den Daten der Impfstoffhersteller gab es früh Kritik. Auch die RKI-Protokolle dokumentieren viele Unsicherheiten. Warum warben Politiker trotzdem für die Impfung?

Repost from Friedemann Däblitz
Söder will noch laufende OWi-Verfahren einstellen. Wieviele sind das? Ordnungswidrigkeiten. Macht noch nichts wieder gut. https://www.bild.de/politik/in-bayern-markus-soeder-will-in-bayern-alle-corona-verfahren-einstellen-66eaa6a1a833da18957d915a @RA_Friede
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In Bayern: Markus Söder will in Bayern alle Corona-Verfahren einstellen

Das sagte Söder scheinbar in seiner Grundsatzrede bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht. § 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist. Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig. § 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen. § 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht. § 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort. Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht. § 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig…

Das erstinstanzliche Urteil im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht. Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig durchgeführte juristische Prüfung“. Diese Einschätzung wird von den Verfassern dieses Beitrags nicht geteilt. https://netzwerkkrista.de/2024/09/16/mccarthy-im-wissenschaftsbetrieb/
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McCarthy im Wissenschaftsbetrieb. Das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn im Kündigungsschutzprozess von Ulrike Guérot

Das erstinstanzliche Urteil im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht. Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig...

Das erstinstanzliche Urteil im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht. Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig durchgeführte juristische Prüfung“. Diese Einschätzung wird von den Verfassern dieses Beitrags nicht geteilt. https://netzwerkkrista.de/2024/09/16/mccarthy-im-wissenschaftsbetrieb/
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McCarthy im Wissenschaftsbetrieb. Das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn im Kündigungsschutzprozess von Ulrike Guérot

Das erstinstanzliche Urteil im Fall Ulrike Guérot ist nun veröffentlicht. Die FAZ preist das 276 Randnummern umfassende Urteil als „wegweisend“ und lobt die „überzeugende“ und „lehrbuchmäßig...

🌟🌟Wahrscheinlich erstes Klageerzwingungsverfahren gegen Covid-19-„Impf“-Ärztin eingeleitet🌟🌟 Heute wurde – soweit bekannt – von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz zum ersten Mal ein Klageerzwingungsantrag gegen eine Hausärztin und Covid-19-Injektions-Ärztin eingereicht, die – so wie dies regelmäßig der Fall war – vor Verabreichung der Spritze nicht ansatzweise korrekt aufgeklärt hatte. Wenn dieser Antrag Erfolg hat – und auf Grund der denkbar einfachen Sach- und Rechtslage müsste er zwingend Erfolg haben -, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft, die mit absurder Begründung sogar die Aufnahme von Ermittlungen verweigert (und dadurch faktisch Strafvereitelung im Amt begangen) hat, zur Erhebung der Anklage gegen diese Giftspritzen-Injektionsärztin gezwungen. Und dann hätten wir den bundesweit 1. Strafprozess gegen eine solche Covid-19-Injektionsärztin. Strafrechtlich verfolgt, angeklagt und verurteilt gehören schließlich die „Impf“-Ärzte, die bedenkenlos und ohne angemessene Aufklärung massenhaft Covid-19-Spritzen verabreicht und dadurch stets eine Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung i.S. des § 224 StGB und oft auch eine schwere Körperverletzung i.S. des § 226 StGB verwirklicht haben. Bislang wurden aber nur - und das mit äußerster Härte - solche Ärztinnen und Ärzte verfolgt, die ihre Patienten mit Attesten und Bescheinigungen vor den Folgen der offenkundig rechtswidrigen Nötigung zur "Gift-Spritz" schützen wollten. Wir werden berichten, ob der zuständige Oberlandesgericht-Strafsenat auf den Spuren des Rechts wandelt und der Geschädigten zu ihrem Recht verhilft oder ob auch er sich seinem gesetzlichen Auftrag verweigern wird, hierzulande einen Beitrag zur Aufklärung der Covid-19-Injektionsagenda-Verbrechen zu leisten. Die Aufarbeitung kann nicht endlos verzögert werden, auch wenn "die Politik" jede Aufarbeitung vrehindern möchte, das dürfte längst allen klar geworden sein. Es gibt einfach zu viele Opfer. @NetzwerkkritischerExperten
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Abhörtruppe der Bundeswehr Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in der Bundeswehr mit dem Militärischen Nachrichtenwesen (MilNW) und seinen knapp 7000 Beschäftigten der größte deutsche Geheimdienst der Bundesrepublik etabliert. Dieser darf im Gegensatz zu den drei bekannteren Institutionen Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) schier zügellos überwachen und wird so gut wie nicht kontrolliert…… https://www.heise.de/news/Forscher-Abhoertruppe-der-Bundeswehr-agiert-auf-verfassungsrechtlich-duennem-Eis-9868331.html
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Forscher: Abhörtruppe der Bundeswehr agiert auf verfassungsrechtlich dünnem Eis

Das kaum bekannte Militärische Nachrichtenwesen (MilNW) der Bundeswehr agiert wie ein Geheimdienst – nur ohne gesetzliche Basis, Einschränkungen und Kontrolle.

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🟦 Danke für Ihre Wertschätzung! Wir Anwälte für Aufklärung setzen uns seit 4 Jahren für die Aufarbeitung des Corona-Unrechts ein. Aktuell sind die RKI-Files aufzuarbeiten und hierauf basierend Wiederaufnahmeverfahren gegen rechtskräftige Bußgelder und Strafverfahren zu initiieren. Auch die düsteren WHO-Pandemiepläne sind dringend abzuwehren. Noch vieles mehr wäre rechtlich zu tun, um wieder Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit herzustellen! 👉 All dies schaffen wir nur mit Ihrer finanziellen Unterstützung und Wertschätzung, für die wir uns schon jetzt herzlich bedanken! 🔹 Sie wollen gerne AfA unterstützen? So einfach geht es: 👉👉 Per Überweisung an AfA "Spende für AfA" Bankverbindung IBAN: DE22830654080004273567 (einfach die IBAN hier kopieren und für Ihre Überweisung wieder einfügen..., gerne auch als monatlicher Dauerauftrag) 👉👉oder per PayPal über unsere Homepage https://afaev.eu/spenden/ 🙏 Wir Anwälte für Aufklärung und das gesamte Organisationsteam sagen herzlichst Danke! 🙏 www.afaev.de
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Corona-Impfkampagne: Beruhte sie auf der Vorspiegelung falscher Tatsachen?

An den Daten der Impfstoffhersteller gab es früh Kritik. Auch die RKI-Protokolle dokumentieren viele Unsicherheiten. Warum warben Politiker trotzdem für die Impfung?

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