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Prozessbeobachtungen

In diesem Kanal werden Berichte eingestellt, die von Prozessbeobachtern in den Gerichtsverhandlungen zu den Verhaftungen vom 7.12.2022, gemacht wurden.

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OLG Stuttgart 18.9.2024 22. Verhandlungstag Gegen 9.15 Uhr beginnt Wolfram S. weitere, vorbereitete Seiten als Einlassung zur Sache vorzulesen. Er erklärt nochmals plastisch seine Distanzierung zur Vereinigung, wobei er klarstellen möchte, dass es nach seiner Auffassung keine Vereinigung gab. Jedoch vorsorglich, falls es doch eine Vereinigung gegeben hätte, (wovon er nicht ausgeht) distanziert er sich. Er erklärt, dass es ist als wenn jemand sagt, da sei ein roter Punkt 🔴 auf einer weissen Wand, er jedoch diesen nicht sieht. Da dieser Punkt jedoch dort nicht sein darf, streicht er vorsorglich mal drüber, weil der Vermieter es von ihm verlangt. Er stellt sich somit die Frage, ob der rote Punkt nicht möglicherweise auf der Brille des Betrachters ist oder dieser eine Taschenlampe 🔦 mit rotem Licht verwendet hat. Als zweites schildert er wie er sich vorkommt. Alles was er gesagt und getan hat wird völlig verdreht und in ein falsche Licht gerückt. Als Beispiel nennt er das Vorhaben einen neuen Kindergarten zu errichten. Alle helfenden Mitmenschen sind hoch motiviert, jeder bringt das ein was er kann und irgendwann wird über dieses Vorhaben nur noch als Projekt gesprochen. Jeder weiß ja Bescheid um was es geht. Irgendwann kommt ein Außenstehender auf die Idee, hier ging es um Pädophilie und schon wird jedes gesprochene Wort, jede E-Mail… einfach alles unter völlig falschen Vorraussetzungen betrachtet und verdreht, das Wort Projekt erscheint nun in einem völlig anderen Licht. 💡 Des Weiteren spricht er auch nochmals das Foto an, welches ihm als Vorhalt bei seiner letzten Einlassung gezeigt wurde. Da saß Christian W. mit einem Gewehr neben ihm… dies war ein Luftdruckgewehr, welches Markus H. mitgebracht hatte. Nochmals LUFTDRUCK… Er beteuert zum wiederholten Male, dass er sein Leben absolut gewaltfrei gestaltete. Er habe lediglich Sorge vor Katastrophenfällen. Auch untermauert er durch Nennungen von Fundstellen in der Akte seinen Rückzug aus der Gemeinschaft. Er belegt es mit Nachrichten von sich selbst und mit einer Nachricht von Rüdiger v.P. der mitteilte, dass der ITler raus sei. Diese Einlassung dauert ca. 30 Minuten… im Anschluss daran werden die Seiten dem Senat übergeben, der diese in die Akte einfügt und zusichert, dass alle Verfahrensbeteiligten eine Kopie erhalten werden. Nach dieser überraschend kurzen Einlassung (sie war mit 2 Stunden angekündigt) möchte Richter Holzhausen mit dem anhören von TKÜ‘s fortfahren, jedoch zuvor führt er ausführlich aus, weshalb er am letzten Verhandlungstag so irritiert war von RAin Mohnes Bitte. Er untermauert, dass er an einer Beschleunigung des Verfahrens sehr interessiert sei und deshalb werden zukünftig immer TKÜ‘s gehört, sollte ein Verhandlungstag überraschend vorzeitig beendet sein. Ergo: ab sofort ist nichtmehr damit zu rechnen frühzeitig aus dem Gerichtssaal zu kommen, denn es werden dann immer TKÜ‘s angehört. Er versicherte, dass ALLE TKÜ die bisher in Anträgen moniert wurden in vollem Umfang angehört werden, um die monierte Diskrepanz zwischen dem tatsächlich geführten Telefonat und dem Selbstleseordner (zukünftig SLO genannt) zu überprüfen. (Oha… da wurde auch ein Telefonat mit 1Stunde 47Minuten und 18Sekunden moniert… uff… das wird anspruchsvoll) Nun wird die erste TKÜ abgespielt. Es ist ein Telefonat vom 11.9.2022 zwischen Wolfram S. und Andreas M. Hauptsächlich wurde darin über ein Formular gesprochen, welches Wolfram S. entworfen hatte, zum ausfüllen von persönlichen Daten. Im Anschluss daran gab es ein paar Verständnisfragen seitens des Senats und von mehreren Anwälten. Wolfram S. beantwortete diese gerne, mit dem Hinweis, dass er zur Aufklärung beitragen will. RA Böltz hatte eine hervorragende Beobachtung gemacht, denn nach seinem Verständnis wurde im Telefonat im Dialekt gesagt, dass Adressen
„no et“
vorhanden sind und in der Verschriftung steht, dass die Adressen vorhanden sind. Deshalb wurde dieser Part des Telefonats nochmals angehört… GRATULATION Herr Böltz, sie hatten Recht!!! Dankeschön 🙏 denn dies ergibt einen völlig anderen Sinn!
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Nach einer 20 minütigen Pause ging es direkt mit einem Telefonat vom 20.9.2022 weiter, dass Wolfram S. mit Marco v.H. geführt hatte. Sie sprachen über einen bevorstehenden Stromausfall. Es wurde über EMP (Elektro magnetische Impulse) und EBS (Emergency Broadcast System) gesprochen, Marco v.H. erklärt wie diese eingesetzt werden und ihre Auswirkungen. Auch DS (Deep State) wird mehrfach erwähnt. Sie sprechen ebenfalls über eine Bewusstseinserweiterung dies als Folge des Stromausfalls käme, jedoch wie diese von Statten gehen wird, wollen sie persönlich am nächsten Tag besprechen. (Die Abkürzungen wurden im Nachhinein erörtert) Daraufhin folgt ein Telefonat vom 27.9.2022 dass Wolfram S. mit Andreas M. führte. Es geht hauptsächlich um das beschaffen eines Druckers der Ausweise drucken kann. Daraufhin fragt Wolfram S. nach, was denn der Ausweis können muss, damit er überhaupt weiß, nach was er Ausschau halten soll. Andreas M. gibt das Telefon an einen Michael weiter, der dann die gewünschten Anforderungen erörtert. Das Telefon wird im Anschluss wieder an Andreas M. zurück gegeben und das Telefonat beendet. Die Rückfrage ob es sich beim Telefonpartner Michael um den Beschuldigten Michael F. aus dem Verfahren in Frankfurt handelt, kann Wolfram S. nicht beantworten, da er diesen niemals kennengelernt hat. Wolfram S. meldet sich nochmals zu Wort und erklärt, dass auch dieses Telefonat seinen Rückzug untermauert, denn Andreas M. sagte zum Auftakt
„ich habe mir schon Sorgen gemacht“.
Im Anschluss daran werden noch ein paar Problemchen besprochen z.B. RA Sigmund moniert, dass er darum gebeten hatte, seinen Mandanten bereits um 8 Uhr in das Besprechungszimmer zu bringen zwecks Vorbereitung und Besprechung. Jedoch sein Mandant wurde exakt um 8.38 Uhr vorgeführt, somit war eine sinnvolle Vorbereitung nicht möglich. Andreas M. erörtert nochmals, dass er an Klaustrophobie leidet und die Vorführung in München für ihn eine Katastrophe darstellt. Richter Holzhausen bittet um Verständnis, dass er diesbezüglich nichts machen kann, das obliegt alleinig im Ermessen des dortigen Gerichts. Es folgt die Frage an den GBA was es Neues in München und Frankfurt gibt? Antwort: Nichts… Frankfurt hat nun 3 wöchige Pause RAin Mohne möchte wissen was unter „Nichts“ zu verstehen ist? Z.B. das Verlesen von Durchsuchungsprotokollen Für die nächsten Verhandlungstage wird die Einlassung zur Person und Sache von Ralf S. in Aussicht gestellt. Gegen 12.30 Uhr wird der Sitzungstag beendet. Erwin 💫
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RAin Rüber-Unkelbach fügt hinzu, dass der Zeuge mehr über sich erzählt hat als über PR RA Weißenborn schließt sich den Erklärungen von RAin Dr. Schwaben und RA Lober an. Es war augenscheinlich dass PR negativ dargestellt werden sollte. RAin Hamed schließt sich ihren Kollegen Lober und Weissenborn an, der Erkenntnisgewinn war sehr gering. Jedoch symptomatisch wurde wieder mit Begrifflichkeiten jongliert und nicht nachgefragt. Reichsbürgerprozess… dieser Begriff bleibt trotz mehrfacher Nachfrage undefiniert. Das Problem ist, dass jeder diese Begriffe benutzt, jedoch jeder auf seine Art. Der Zeuge betitelte Vitalia B. als die Best gekleidete Büroangestellte die er kennt. Dann lässt er sich über häufige Paketbestellungen aus… es war zu Zeiten von Corona, hat da nicht jeder mehr bestellt als sonst? Esoterische Personen seien ins Büro gekommen… auf Nachfrage was das sind? Sie hatten Tüten dabei und da waren Sachen drin. Ihrer Auffassung nach war der Zeuge sehr bemüht Abstand zu PR zu bekommen und Vitalia B. abzuwerten. RA Sattelmaier stellt fest, dass der Zeuge zwar seine Eindrücke mitgeteilt habe, jedoch für den Tatvorwurf völlig unbrauchbar gewesen sei. Er kennt keinen der Angeklagten, weder persönlich, telefonisch noch per Mail. Trotz dass er 2-3x/Woche mit PR im Büro verbracht hat. Also muss man sich fragen in wie weit gab es denn überhaupt Tätigkeiten in Bezug auf den Tatvorwurf? War das eine Feierabendvereinigung und er war ein Feierabendrädelsführer? Was kann man von diesem Zeugen mitnehmen? Garnichts! Wenn dieser Zeuge nichts mitbekommen hat, dann können die Bemühungen nicht so enorm gewesen sein! RA Tschammer fügt noch hinzu, dass der Zeuge versucht hat eine besondere Distanz zu PR herzustellen, jedoch noch für den Sohn von PR tätig ist, da dieser Bevollmächtigt ist. RA von Alvensleben kommentiert noch, dass der Zeuge eine Wesensveränderung beobachtet habe, vielleicht sollte man fragen ob die vielleicht beim Beobachter eingetreten ist? Immerhin hatte er das Motiv Eifersucht und er hatte monetäres Interesse. RA Klemke merkt an, dass man eine Kontaktschuld relativieren muss, wenn man von den Qualitätsmedien nicht zerrissen werden möchte. Nach der Mittagspause wird festgestellt, dass für Max E. nur noch sein Wahlverteidiger anwesend ist. RA Dalla Fini hatte Seine Abwesenheit angekündigt, jedoch auch die Pflichtverteidigerin Lang-Seifert war wegen Unwohlsein nicht mehr erschienen. Richter Bonk lässt eine Vertretung durch lediglich einen Wahlverteidiger der zum ersten Mal anwesend ist, nicht zu. Er sieht die angemessene Verteidigung in Gefahr und unterbricht die Verhandlung gegen 13.30 Uhr. Nächster Verhandlungstermin ist der 8. Oktober 2024 Erwin 💫
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OLG Frankfurt 17.9.2024 25. Verhandlungstag Dieser Verhandlungstag startet mit zwei Anträgen von RA Sieg. Er beantragt den OStA Engelstätter zu befragen und die Vernehmung von Dr. Frank Peter GBA a.D. Ihm geht es um das bevorstehende Einschreiten der Allianz und dem daraus resultierenden Kauf der Satelliten Telefone und den 50.000€ die sein Mandat für die Kinder investiert hat und nicht zur Erstürmung des Reichstages. (Verteidigung Max E. schließt sich dem Antrag an) BAin Maslow tritt den Anträgen entgegen und argumentiert, dass der Antrag in die Beweisaufnahme geht. RA Sieg kann sich kaum noch zurückhalten und kommentiert, dass er schon wahrlich sehr viel erlebt habe, jedoch dass er sich über die Anklage streiten muss, das ist unfassbar! PR hat nichts mit dem Reichstagssturm zu tun und dies steht auch nicht in der Anklage! Er wird alles tun um dies klar und richtig zu stellen! Im Anschluss daran stellt RA Dalla Fini einen Antrag mit sehr ausführlicher Begründung in Bezug auf den angeblichen Sturm des Reichstages. Er führt das angebliche Vorhaben mit einmal 30 und einmal 50 Mann aus. Waren dies 1 oder 2 Vorhaben? Hätte damit eine reelle Gefahr für die Öffentlichkeit bestanden? Es gab lediglich 1 Gespräch mit einer kleinen Gruppe. Ein objektiver Tatbestand nach Paragraph 129 bedarf es genauere Tatbestände. Es gab 2 Reichtagsbesichtigungen mit unterschiedlichen Personen. Davon wurden diverse Bilder und Videos bei Peter W. auf dem Smartphone gefunden. Jazz stellt er etliche Fragen… unter anderem… Gab es einen Plan? Gab es einen weiteren Plan? Wie sollte die Gruppe aufgestellt werden? Wie wollten sie eindringen? Welche Waffen sollten benutzt werden? In welchem Zeitraum? Dies ist für die Verteidigung wichtig! Außerdem führt er eine Aussage von Ralf S. auf in der dieser Berichtet, dass Rüdiger v.P. gesagt habe, dass er den Reichstag stürmen wollte, jedoch Marco v.H. habe ihn davon abhalten können. Die Verteidigung von PR und Birgit M.-W. schließen sich dem Antrag an. BAin Maslow ist überrascht, dass die Richtigkeit der Anklageschrift diskutiert wird. Anklage wurde eingereicht und erhoben… somit tritt sie entgegen. Richter Bonk teilt mit, dass es vom Zeuge Wolf v.T. noch keine abschließende Rückantwort gibt. Daraufhin folgen einige Erklärungen zu diesem letztmalig gehörten Zeugen Wolf v.T. beginnend mit RAin Dr. Schwaben. Es war deutlich, dass der Zeuge ihrer Mandantin nicht zugetan war in dem er sie ausschließlich „die Dame“ oder nur „Vitalia B.“ nannte, weil er angeblich den Namen nicht aussprechen könne. Auf einer Skala von 1-10 war er bei 7 mit seiner Enttäuschung. Fakt ist, Vitalia B. war geeigneter und hatte zusätzlich noch den Bonus der Sprache. Sie hat dem Zeugen die Butter vom Brot genommen. Nicht um ihn unglaubhaft zu machen, sondern um seine Worte ins richtige Licht zu rücken. Es folgt eine Erklärung von RA Dietz. Dieser erörtert wie Wolf v.T. zum Freund von PR wurde und wie es zur diese wieder auseinander ging. Er bringt Beispiele weshalb er neidisch war und letztendlich hatte Vitalia B. einen höheren Studiengang. Der nächste ist RA Lober der erneut mit seiner Wortwahl und seinen Ausführungen für mehrere Schmunzler sorgt, denn er nennt die Dinge beim Namen. Er fragt sich weshalb man diesen zeugen vernommen hat? Er kennt PR seit 30 Jahren, hat eine Bürogemeinschaft mit ihm, sie haben gemeinsame Hobbys… man hatte sich einen Sozialporno erhofft, doch dieser blieb aus. PR hätte eine Wesensveränderung durchgemacht und man dachte schon, jetzt benötigt man einen Psychiater, jedoch was kam dann? PR ärgerte sich übers Finanzamt und die GEZ Gebühren und noch die krude Aussage, dass Deutschland kein souveräner Staat sei. Dann das spannendste „die Dame“ das kann doch nicht völlig aus seiner Erinnerung gefallen sein? Wenn doch PR Reichsbürger sei, weshalb hat er sich dann keinen Reichsführerschein besorgt als er seinen Führerschein verloren hatte? Stattdessen fuhr dieser mit dem Fahrrad 🚲 Bilanz: man kennt sich 30 Jahre und kann keine ergiebigen Angaben machen.
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Der Sitzungstag endet um 17:17 Uhr und wird Dienstag, den 17.9.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit weiterer Asservatenauswertung von Prinz Reuß: Notebook, Briefe an Minister Lawrow und Medwedew, Ordner Ideologie Hilde/Birgit, BRD Korrespondenz 2021/2022, diverse Schriftstücke Schlagwort „Ideologie“, aufgefundener Ausweis, Verschwiegenheitserklärung KTFD. Außerdem haben mehrere Verteidiger (RA Sieg, RA dalla Fini, RA'in Dr. Schwaben) neue Beweisanträge angekündigt. Viktor 🌿 PS: Es ist mir aufgefallen, daß die Frau des Zeugen, die die ganze Zeit im Zuschauerraum saß, sich in den Sitzungspausen mit dem Zeugen unterhalten hat. Ebenso hat sie dem Zeugen während der Verhandlung sein Handy in den Sitzungssaal bringen lassen, obwohl dies eigentlich nicht erlaubt ist. RA Lober hat dies auch erfolglos beim Vorsitzenden Richter gerügt. Angeblich habe der Zeuge das Handy nur in den Flugmodus versetzt.
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RA’in Hamed (für Hans-J.H.) will wissen wie, wo und wie oft der Zeuge sein Vernehmungsprotokoll gelesen habe. Er habe es insgesamt 2 x gelesen und zuletzt gestern bei sich zu Hause zur Vorbereitung auf den heutigen Tag und zur Auffrischung der Erinnerung. Sein Anwalt habe ihm das Protokoll im Februar 2024 ausgehändigt, ebenso die Verfahrensunterlagen seines eigenen Verfahrens wegen der Waffen. Sie will weiter wissen, was der Zeuge unter einer Verschwörungstheorie versteht. Er erklärt zunächst, daß man sich zu Unrecht hintertückisch gegen jemanden verschwören würde um etwas zu erreichen. RA’in Hamed bemerkt nochmals, es ginge nicht um den Begriff Verschwörung sondern um eine Verschwörungstheorie!! Darauf korrigiert der Zeuge, daß Leute aufgrund gewißer Annahmen zusammenkommen und Veränderungen herbeiführen wollen. Die Theorie = These muss nicht immer wahr oder praxistüchtig sein. Beispiele fallen ihm dazu nicht ein. RA Weißenborn (für Hans-J.H.) fragt ketzerisch, ob denn ein Parteiprogramm eine Verschwörungstheorie sei und empfindet das Erinnerungsvermögen des Zeugen als ziemlich selektiv. Das käme auf das Parteiprogramm an und es müssten weitere Voraussetzungen erfüllt sein, ist nach einigem Zögern die Antwort. Von da an geht es hitzig weiter. Zunächst rügt RA’in Rüber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) ein vermutetes ständiges Soufflieren des Zeugenbeistands bei schwierigen Fragen. Richter Bonk hat keinen Grund dies anzunehmen, weist auf das Gebot der Sachlichkeit hin und spricht den dringenden Appell aus, sich Bewertungen zu verkneifen. Der Zeuge will daraufhin zu weiteren Voraussetzungen nichts mehr ergänzen. RA’in Hamed bohrt nun weiter nach, was eine Verschwörungsideologie nach Ansicht des Zeugen sei. Seine Antwort lautet: Reichsbürger zum Beispiel, was natürlich sofort die Frage nach sich zieht, was er unter Reichsbürgern verstehe. Für den Zeugen sind das Leute, die die Souveränität der BRD und ihre Organe nicht anerkennen, die immer noch behaupten, die BRD wäre von den Allierten besetzt und nur eine GbR. Die nächste Frage lautet dann, was der Zeuge unter Nichtanerkennen der staatlichen Organe versteht. Dazu kann er nur berichten, was er in der Presse gelesen hat, daß Reichsbürger z.B. amtliche Zustellungen und Steuern nicht akzeptieren und eigene Gebiete als souverän ausrufen. Nun mischt sich wieder der Zeugenbeistand RA Euler ein, was denn das mit der Sache zu tun habe und RA’in Hamed fordert Richter Bonk auf, dafür zu sorgen, daß der Zeugenbeistand nicht ständig ihre Befragung stört. Sie erläutert den Hintergrund ihrer Fragen mit einem Zitat aus der Vernehmung des Zeugen. Damals hatte er folgende Frage mit ja beantwortet: „Haben Sie mitbekommen, dass PR mit anderen Personen telefonisch über verschiedene antidemokratische Gesinnungen und Verschwörungsideologien gesprochen hat? (als Beispiel dafür nannte er „die BRD ist eine GmbH“). Der Zeuge versteht unter einer antidemokratischen Gesinnung Handlungen und Denken, welche sich gegen die demokratische Grundordnung der BRD richten. Gesinnungen könne man denken oder handeln, z.B. gegen das Grundgesetz reden und handeln. RA’in Hamed fragt, ob die Aussage, das Grundgesetz ist schlecht, schon antidemokratisch sei, dies wird vom Zeugen verneint, das wäre nur eine Kritik, es müsse schon ein Verstoß gegen das GG hinzukommen, dann wäre es antidemokratisch. RA’in Hamed fragt weiter, ob dieser Punkt erreicht sei, wenn jemand sagt, die BRD ist nicht souverän. Dies wäre seiner Auffassung nach zwar falsch, aber immer noch nicht antidemokratisch. Bei RA’in Hameds Frage, ob die Aussage „die BRD ist eine GmbH“ antidemokratisch sei, platzt dem Zeugenbeistand der Kragen, beide Anwälte giften sich gegenseitig an, sodaß Richter Bonk eine geordnete Kommunikation anmahnt. RA Euler beanstandet nun die Frage und Richter Bonk will wissen, warum RA’in Hamed die Begriffserklärungen „Verschwörungsideologien“ und „antidemokratische Gesinnung“ so vertiefen will. Diese will es gerne erklären, dazu werden Zeuge und Zeugenbeistand zunächst aus dem Saal gewiesen.
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Die gesellschaftspolitische Ausrichtung von PR habe er damals nicht erkannt, dies wäre ein schleichender Prozeß gewesen und ihm erstmals 2018 beim 100. Geburtstag der Mutter aufgefallen, als PR dort eine Rede mit „kruden Ideen“ und Themen (Rasputin, Zarenermordung, Planung des 1. WK, nicht souveräne BRD ohne Friedensvertrag etc.) hielt, die nach Meinung des Zeugen unpassend für eine Geburtstagsfeier gewesen seien. Er selbst stünde fest mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes, das ist ihm äußerst wichtig zu sagen. Bei dieser Geburtstagsfeier lernte der Zeuge auch erstmals Vitalia B. kennen, die er fortan immer als „die Dame“ oder Vitalia B. bezeichnet, da er sich angeblich ihren Nachnamen nicht merken und aussprechen kann. Bei PR stellte er und auch andere Personen dann zunehmend Veränderungen und eben diese kruden Ansichten fest, möglicherweise aus Frust über die in der Folge verlorenen Prozesse. PR kapselte sich ab (Anmerkung: das war ja auch zur Corona-Zeit), war oft weg und erzählte nicht wohin, eine Diskussion war kaum mehr möglich. Eine Zeit lang kam er sogar mit dem Fahrrad ins Büro, da ihm der Führerschein abgenommen wurde und hatte dies dem Zeugen aber nicht erzählt. Dieser erfuhr es von Dritten. PR wurde zunehmend starrköpfig, aber auch vergesslich und sprach dem Alkohol öfter zu, kurzum dem Zeugen fällt eine starke Wesensveränderung auf. PR schimpfte zunehmend über Ungerechtigkeiten im System und Autoritäten und war oft schlecht gelaunt. Da Vitalia B. nun öfter im Büro auftauchte, gab es dann auch Streit mit PR, weil der Zeuge Sorge um die Gewährleistung der Vertraulichkeit von sensitiven Daten seiner Kunden hatte, wenn diese allein im Büro war, und die Auflösung der Bürogemeinschaft stand kurz bevor. Man einigte sich dann jedoch auf einen Kompromiß: Keine Dame im Büro, wenn Wolf v.T. dort arbeitete. PR ließ dann auch Panzerriegel und Videokameras am Bürozugang installieren, welches der Zeuge jedoch als übertrieben und unnötig befand. Richter Bonk fragt nun zu Vitalia B. und weiteren Bezugspersonen von PR nach: Der Zeuge nennt nur noch die Tochter Elena, den Freund Günter G. und eben Vitalia B., früher sei das anders gewesen. Es habe auch öfter lautstarke Streitigkeiten zwischen PR und Vitalia B. gegeben, wo es dann hinter verschlossener Tür um gegenseitigen Respekt gegangen sei, jedoch nicht um Politik. Daraus schlußfolgerte der Zeuge dann eine engere Beziehung (allerdings on-off) zwischen „der Dame“ und PR, die er in einer Anekdote als „die bestgekleidete Büroangestellte“ bezeichnete. Auf Nachfrage, was der Zeuge unter einer on-off Beziehung versteht, antwortet er, die beiden seien eben manchmal zusammen und dann vermutlich wegen der Streits wieder nicht zusammen gewesen. Vitalias Aufgabe war seiner Meinung nach Texte zu übersetzen. Durch Zufall jedoch entdeckte und las er einen Arbeitsvertrag, der noch im Kopierer lag, demzufolge Vitalia B. die Reuß’schen Kunstsammlungen erfassen sollte, was ihn verwunderte, da dies ja bereits in den späten 90er Jahren von ihm gemacht wurde. Richter Bonk fragt zum Stichwort „Paketbestellungen“ nach: Viele Pakete seien 2021/22 für Vitalia ins Büro geliefert worden. Der Inhalt ist dem Zeugen nicht bekannt. Er selbst habe keine Pakete bestellt, auch keine mit Dosen-Vollkornbrot oder Wasseraufbereitungsmitteln. Zur Beziehung zwischen PR und seiner Tochter Elena befragt, schildert der Zeuge ein sehr inniges, liebevolles und fürsorgliches Verhältnis über die ganze Zeit. Dies habe sich auch bis heute nicht verändert.
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Richter Bonk fragt zum Stichwort gemeinsame Leidenschaften und Waffen nach: Dazu berichtet der Zeuge, daß er mit PR außer Oldtimern und Gutem Essen keine gemeinsamen Leidenschaften hat, vor allem keine gemeinsame Jagdleidenschaft, denn PR hatte keinen Jagdschein. Da der Zeuge selbst Jäger ist, bat ihn PR kurz nach dem Tod seiner Mutter zwei Gewehre aus dem Nachlass des Groß- und Urgroßvaters für ihn sicher aufzubewahren, bevor er sie weiterverschenken wollte. Es handelte sich dabei um eine Jadgwaffe ohne Verschluß und eine Kleinkaliberwaffe für die Fuchsjagd, die der Zeuge in seinem Tresor verschlossen aufbewahrte. PR hatte keinen Schlüssel für diesen Tresor. Die Waffe ohne Verschluß wurde im Vorfeld schon von einem Neffen des PR abgeholt, die zweite Waffe erst im Rahmen der Bürodurchsuchung vom 7.12.22 am Folgetag von Ermittlungsbeamten bei ihm zu Hause. Zum Büro befragt antwortet der Zeuge, daß es klar getrennte Strukturen gab. Etwa 2/3 der Räumlichkeiten nutzte PR ausschließlich und er selbst etwa 1/3. Erinnerungen an die Küche verbindet er mit einer esoterischen Veranlagung des Prinzen, so habe dieser immer stundenlang Wasser abgekocht. Von einer eventuellen Vorratshaltung hat er keine Kenntnis genommen, erst im Nachhinein dann, auch durch die vielen ankommenden Pakete von/für Vitalia B. Als weitere Personen, die das Büro genutzt haben, nennt er sich, PR, Vitalia B. und zeitweise Günter G. Auf die Frage, wie er sich auf den heutigen Tag vorbereitet hat, antwortet der Zeuge, daß er sich das Protokoll seiner Polizeivernehmung vom 15.5.23 durchgelesen habe. Grundlegend war sein Erinnerungsvermögen gut, nicht jedoch in Bezug auf die doch sehr spezielle Waffenthematik und die Bilddokumentation. Zur Wesensveränderung des PR befragt führt der Zeuge aus, daß PR seiner Meinung nach eine allgemeine Wesensveränderung durchmachte. Er schildert ihn immer mehr als ich-fixiert und selbstbezogen, die Offenheit fehlte und er war einfach nicht mehr zugänglich. Das Anbringen der Panzerriegel und Kameras fand der Zeuge sehr übertrieben. Die Vermutung von PR, daß Dritte im Büro gewesen sein müßten, weil Unterlagen weggekommen seien, die häufig einfach nur im Kopierer liegen blieben, bezeichnet der Zeuge als wahnhafte Zwangsvorstellung. Die Anmerkung von Richter Bonk, es könne ja auch Vergesslichkeit gewesen sein, verneint der Zeuge, obwohl er keine weiteren konkreten Beispiele nennen kann. Richter Bonk möchte zuletzt noch wissen, ob der Zeuge im Zuge der Verhaftung Kontakt zur Presse gehabt habe. Der Zeuge schildert, daß er von verschiedenen Pressevertretern per whatsapp oder telefonisch kontaktiert wurde. Er habe jedoch mit Verweis auf das laufende Verfahren keinen Kontakt aufgenommen und werde das auch zukünftig nicht tun. Richterin Rojahn fragt, ob der Zeuge beruflichen Kontakt zu Vitalia B. gehabt habe. Außer daß diese sich bei ihm überraschenderweise beworben hatte, fällt ihm da nichts ein. Mit PR hat er über die Bewerbung nicht gesprochen. Weiter möchte die Richterin wissen, welche Quellen der Zeuge für Auskünfte über PR heranzog. Er sei über Dritte angesprochen worden und habe gelegentlich Presseberichte über ihn gelesen. Dabei ging es aber meistens um die geführten Restitutionsprozesse. Internetveröffentlichungen über/von PR habe er nicht verfolgt. Ergänzungsrichter Braun möchte wissen, ob es Streit über finanzielle Dinge in der Bürogemeinschaft gab, z.B. über die Nebenkostenrechnung etc. Nein, die gab es nie. GBA Dr. Engelstätter fragt, wann die Panzerriegel und Kameras und ob sie gleichzeitig angebracht worden seien. Der Zeuge kann es nicht genau sagen, schätzt aber die Panzerriegel im Jahr 2021 und die Kameras auf jeden Fall ungefähr ½ Jahr später, also 2022.
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Die letzte Frage bezieht sich auf die Vorkommnisse am 7.12.22 und ob sich der Zeuge nicht gewundert habe über das Aufgebot an Presse, SEK und Polizei. Der Zeuge bringt jeden Morgen seinen Sohn zur Schule, die auf dem Weg zum Büro liegt, danach fährt er meist mit dem Fahrrad in Büro. An diesem Tag hat ihn seine Frau vorgewarnt, sie hatte die Nachricht, daß PR verhaftet wurde, im Internet gelesen. Ohne dieses Vorwissen wäre er sehr erstaunt gewesen, denn dies war so nicht erwartbar. (Anmerkung: der Zeuge erschien lt. Aussage des BKA Beamten Bastian L. vom 5.6.24 gegen 8:30 h am Objekt, die erste Meldung in der Tagesschau online über den Einsatz war aber erst um 8:44 Uhr, das passt zeitlich nicht). RA’in Hamed (für Hans-J.H.) hakt nochmals zu der Kontaktaufnahme der Presse per Whatsapp nach, die ja von der Zeitonline gekommen sein soll und fragt, ob er diese WA vielleicht noch habe und zur Verfügung stellen könne. Den Namen erinnere er nicht mehr, nur den ungefähren Text. Der/die Journalist(in) kannte eine Cousine von ihm in Berlin und wollte seine Sicht der Dinge hören. Er habe darauf aber aus Prinzip nicht reagiert und auch nicht bei der Cousine nachgefragt. Er könne ja mal schauen, ob die WA noch da ist, obwohl er Pressekontakte eher nicht weitergeben möchte. RA Tschammer (f. Prinz Reuß) fragt, ob der Zeuge noch Ansprüche für getane Arbeit an PR habe, da er ja nach wie vor für ihn, bzw. seinen Sohn unterstützend tätig sei. Der Zeuge versteht es erst nach einer ergänzenden Erklärung und erklärt bisher keine Bezahlung erhalten zu haben. Es gäbe keine Verträge und er habe auch keine Rechnung gestellt. RA Lober (f. Birgit M.-W.) kommt nochmals auf das Verhältnis des Zeugen zur „Dame“ zu sprechen. Ob es nicht sein könne, daß der Zeuge Vitalia B. nicht leiden konnte aus Angst, sie würde ihm seine Arbeit wegnehmen. Das verneint der Zeuge, er wäre nur enttäuscht über ihre Anstellung gewesen, sonst nichts, und eine Übergabe hätte ja nie stattgefunden. Zu guter Letzt stellt RA Lober nochmals die Gedächtnisleistung des Zeugen in Frage, der behauptet keine weiteren Polizeikontakte außer seiner Vernehmung gehabt zu haben. An ein Telefonat vom 19. Mai 2023 mit einem KK B. kann er sich nämlich nicht erinnern, obwohl das wenige Tage nach seiner Vernehmung stattfand. Erst als RA Lober ihm mitteilt, daß es da um einen Fiat Simca Oldtimer ging und wo der denn gerade stünde, dämmert es dem Zeugen. Allerdings konnte er sich nicht erinnern, in welcher Werkstatt die Rennsemmel gerade steht. Das wäre dann aber auch nicht mehr wichtig gewesen, da der KK dann keine weiteren Fragen dazu hatte, und mehr habe er jetzt dazu auch nicht mehr zu sagen. RA von Alvensleben (f. Prinz Reuß) stellt die letzte Frage des Tages nach dem Vertrag zwischen PR und Vitalia B., den der Zeuge zufällig im Kopierer fand und gelesen hat. Wieviele Seiten dieser gehabt habe? Der Zeuge nennt 1 Seite. Und auf einer Skala von 1-10, wie groß die Enttäuschung des Zeugen über die Anstellung von Vitalia B. gewesen sei? Der Zeuge nennt die 7. Damit wird der Zeuge um 17:14 Uhr unvereidigt entlassen. Richter Bonk dankt ihm überschwänglich für seine Geduld und Wolf v.T. verabschiedet sich artig und höflich. Sein Rechtsbeistand RA Euler verlässt den Saal ohne den Abschiedsgruß von Richter Bonk zu erwidern. Ri’AG Konert gibt noch Hinweise, wie die Mandanten die Möglichkeit haben Asservaten-Nummern in der Akte zu finden und zu recherchieren. RA Sattelmaier hatte dies zu Beginn moniert, da es sich um excel Dateien handeln würde, die die Mandanten nicht öffnen können. In jedem Ordner befänden sich pdf Dateien mit Inhaltsverzeichnissen, diese können man öffnen und fände dann die Asservatenziffern und zugehörigen Vermerke.
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RA’in Hamed führt dann aus, daß der Zeuge ja die Frage, ob er PRs Telefonat und Aussagen mitbekommen habe mit Ja beantwortet hat. Als Beispiel nannte er „die BRD ist eine GmbH“. Demzufolge habe er sich ja Gedanken darüber gemacht, es bliebe aber völlig unklar und nicht sauber beantwortet, was er damit meint. Ist diese Aussage nun eine antidemokratische Gesinnung oder eine Verschwörungsideologie oder beides? Richter Bonk regt an, die Frage dann genau so zu stellen, woraufhin der Zeuge samt Beistand wieder hereingerufen werden und wie folgt antwortet: Diese Aussage sei eine Meinungsäußerung und nicht antidemokratisch und für eine Verschwörungsideologie reiche dies auch noch nicht, da müssten noch weitere Bedingungen dazu kommen. RA’in Hamed möchte nun wissen, ob dem Zeugen im Büro verschwörungsideologische Literatur aufgefallen wäre, dies verneint der Zeuge. Die nächste Frage lautet, warum der Zeuge trotz der Wesensveränderung des Prinzen und dessen Wahnhaftigkeit in der Bürogemeinschaft geblieben ist. Er antwortet, daß die Wesensveränderung von PR ab 2018 schleichend fortschritt und es zuvor viele Jahre gut gelaufen wäre und der Umgang mit PR immer noch freundlich ohne Konfrontation verlief. Zudem sei es in Frankfurt schwierig ein neues passendes Büro zu finden. Das Hauptproblem wäre auch das Ärgernis über Vitalia B. gewesen und nicht die Wesensveränderung des Prinzen und darüber habe man sich ja geeinigt. Seine Vorstellungen waren dann ja erfüllt und kein Grund mehr vorhanden die Bürogemeinschaft aufzulösen. Zudem habe sich eine Mitarbeit in der Arztpraxis seiner Frau ergeben, wo er kaufmännische Tätigkeiten und die gesamte Verwaltung übernahm. Die Kunsthistoriktätigkeit und Restitutionsprojekte habe er aber weiterhin fortgeführt. RA Lang (für Rüdiger v.P.) fragt nach Wertgegenständen im Büro. Der Zeuge nennt zwei alte Gemälde und vereinzelt restituierte Gegenstände, ab und zu auch größere Wertsachen. Ob Unterlagen und Dokumente tatsächlich abhanden gekommen seien, kann er nicht sagen. Ob PR noch weitere Ärgernisse ausser der GEZ und dem Finanzamt hatte, verneint er, nur das Unrecht der Wiedergutmachung hat ihn sehr belastet. RA Olivo (für Rüdiger v.P.) fragt nochmals nach, wann der Zeuge das Bekanntschaftsverhältnis zwischen PR und Vitalia B. erstmals wahrgenommen hatte. Dies war im Dezember 2018 bei der Geburtstagsfeier der Mutter von PR, zuvor hatte er sie nicht als PRs Beziehung wahrgenommen. Zur Bewerbung von Vitalia B. befragt, kam diese für ihn überraschend, da er niemanden suchte. Auf was sie sich konkret beworben habe, weiß er nicht mehr genau, das wäre zu lange her, vermutlich auf eine von ihm nicht näher spezifizierte kunsthistorische Tätigkeit. Er habe sich auch gar nicht weiter mit der Bewerbung beschäftigt, sondern diese abgelegt und vergessen und auch nicht nachgehakt oder mit PR darüber gesprochen. Falls er die email noch findet, bietet er an, sie dem Senat zu übersenden, da er auf Nachfrage auch nicht mehr weiß, wann genau die Bewerbung erfolgte. RA Miksch (für Peter W.) fragt wann der schleichende Wandel von PR begann. Der Zeuge meint 2017/18. PR hat ihm jedoch nie irgendwelche Bücher, Zeitschriften oder Internetseiten empfohlen und auch die Begriffe „Allianz“ und „Alliierte“, die sich zusammentun und in Deutschland eingreifen würden, hat er nie von PR gehört.
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