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WIR EMUs | MEMBER

WIR EMUtionalisieren UNS Dein Einladungslink: siehe https://wir-emus.com

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Liebe Freunde, Follower, Menschheitsfamilie, ja, nach zwei Jahren Pendeln zwischen Oxford und Salzburg sind wir nun wieder ganz in Salzburg zuhause. Ohne meinen Auftrag wurde in Social Media Kanälen Werbung für meine Salzburger Wahlarztpraxis verbreitet. Das war von den "EMUs" ("Echt.Mutig.Unbeirrt" - https://wir-emus.com), zu denen ich dazu gehöre, sehr lieb gemeint, hat aber offenbar bei manchen Menschen Irritationen ausgelöst. So entstand offenbar der Eindruck, ich sei in finanziellen Nöten und bräuchte zusätzliche "Kunden" in meiner Ordination, und ich hätte "fast alles verloren". Dieser Eindruck ist zum Glück falsch. Ich habe zwar in der Corona-Zeit einiges einstecken müssen, unter anderem die rechtswidrige Kündigung der Medizinischen Universität Wien, die gegen jegliches Arbeitsrecht und die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit verstieß und die daher auch arbeitsrechtlich durch einen Vergleich abgewendet wurde. Auch die Ärztekammer versucht im mittlerweile achten Disziplinarverfahren, mich mundtot zu machen und zu diskreditieren. Sie haben aber bisher kein einziges Verfahren gegen mich gewonnen und ich hoffe auch, dass das so bleibt. Auch die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft wegen der COVID-Impfbefreiungen konnte ich bekanntlich mit Hilfe meines kompetenten Anwalts Georg Prchlik erfolgreich abwehren. Es geht mir also gut und es besteht keine Notsituation. Für all die Menschen, die sich nun erhofft haben, als Patienten bei mir Aufnahme zu finden, muss ich leider kundtun, dass meine zeitlichen Kapazitäten bereits weitgehend ausgeschöpft sind. Ich werde mich bemühen, alle Anfragen zumindest persönlich zu beantworten. Egal was kommt, wir geben niemals auf und kämpfen weiter für Freiheit, Gesundheit, Grundrechte und Frieden! Herzlichst, Andreas Sönnichsen
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Verein zur Förderung von Gesellschaft und Wohlbefinden

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Linke Journalisten angeblich in Impfwut: Mayer und Klenk fünfmal gespritzt, immer wieder krank https://report24.news/linke-journalisten-angeblich-in-impfwut-mayer-und-klenk-fuenfmal-gespritzt-immer-wieder-krank/
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Linke Journalisten angeblich in Impfwut: Mayer und Klenk fünfmal gespritzt, immer wieder krank

Die Impfung wäre sicher und würde schützen. Aber wovor?

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Thomas Mayer, Gründungsmitglied der österreichischen Tageszeitung “Der Standard”, Europa und NATO-Korrespondent. t.me/Rosenbusch
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Offener Brief an Medien, die Tod einer 28-Jährigen im Schlaf als "natürlich" deklarieren

Seit wann müssen 28-Jährige damit rechnen, im Schlaf zu sterben? Etwa seit dem Jahr 2021?

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Repost from Beneder.Media⚖️
Prof. a. D. Dr. Andreas Sönnichsen, ist jetzt Wahlarzt für Innere und Allgemeinmedizin in eigener Praxis in Salzburg. Bitte seine Praxisadresse weiterleiten damit er genug Kunden bekommt !!! Er hat sich so enorm für uns Ungeimpften und für die Gesundheit alle Menschen eingesetzt und tut das immer noch. Er hat fast alles … Arbeitsplatz usw. verloren. Musste sogar damals nach London mit seiner Familie ziehen. Praxis: Prof. a. D. Dr. Andreas Sönnichsen, Wahlarzt für Innere und Allgemeinmedizin Rene Marcic Str. 7 A 5020 Salzburg [email protected] Danke, alles Liebe 🥰 (Unbezahlte Anzeige)
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Chapeau Joachim Aigner! 👌 https://www.linza.at/5millionen/
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Bis zu 5 Millionen Euro Schaden für die Stadt Linz? Staatswanwaltschaft ermittelt gegen Ex-SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger

Das war zu erwarten: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger eingeleitet. Den Stein ins Rollen brachte eine Anzei

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Repost from Report24.news
Das Abnicken des Corona-Narrativs in deutschen Gerichten könnte ein Ende haben: Das Verwaltungsgericht Osnabrück zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an. Als Grund gibt man nicht nur die RKI-Protokolle, sondern auch eine Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade an, die die Gesetzesbegründung in Zweifel ziehen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 erschüttern. Artikel hier lesen: https://report24.news/paukenschlag-nach-vernehmung-von-rki-chef-sieht-gericht-verfassungswidrigkeit-der-impfpflicht/?feed_id=41185 ➡️ Immer informiert bleiben? Abonnieren Sie @report24news! ➡️ Wir brauchen JETZT Ihre Unterstüzung: report24.news/unterstuetzen ➡️ Auch wenn Sie unsere Inhalte teilen und verbreiten, helfen Sie mit.
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Paukenschlag: Nach Vernehmung von RKI-Chef sieht Gericht Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht

Erstmals stellt ein Gericht die Begründung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und deren Rechtmäßigkeit infrage.

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Da wir alle so gerne verdrängen: Kein Fake. Das ist die nackte und unverhüllte Wahrheit. Und sie haben es getan, sie sind im Uhrzeigersinn gelaufen. Und sobald “Hass und Hetze” und “Desinformation” aus den sozialen Netzwerken entfernt ist, dann wird auch niemand mehr widersprechen. Beim nächsten Mal. t.me/Rosenbusch
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Repost from Report24.news
An alle Unterstützer von Report24: Mit dem heutigen Tag wird unsere nächste Kontenkündigung schlagend. Das Spendenkonto von Report24 bei der deutschen Onlinebank N26 ist mit heutigem Datum aufgelöst worden. Es wurde in einer politisch motivierten Kampagne zeitgleich mit den Konten von AUF1 gekündigt - mit einer zweimonatigen Frist, die heute endet. Das ist die Presse- und Meinungsfreiheit des Systems - wer nicht mitspielt wird abgedreht. Es gibt keine Chancengleichheit zu herkömmlichen Medien, deshalb brauchen wir Ihre Hilfe jetzt umso mehr. Alle Überweisungen, die ab sofort an unser (ehemaliges) N26 Konto gehen, kommen nicht mehr bei uns an - sie werden zurück überwiesen. Das könnte uns in große Schwierigkeiten bringen, da alle Daueraufträge unserer treuen Leser, die wir mit jahrelanger Arbeit und Qualität überzeugen konnten, somit ins Leere laufen. Wir ersuchen alle Unterstützer, die Bankdaten zu aktualisieren. Die jeweils gültigen Daten und alle Möglichkeiten, unseren freien, unabhängigen und kritischen Journalismus zu unterstützen finden Sie hier: report24.news/unterstuetzen Wir werden über die Hintergründe und Vorgänge in Kürze in einem Video informieren. Soweit vorweg: Natürlich war es auch diesmal nicht möglich, mit der Bank über den Vorgang zu kommunizieren - wenn das System gegen Freie Medien oder Kritiker vorgeht, erhält man eine kurze Standardmeldung aus Textbausteinen und das wars. Darin haben wir erfahren: "Wir haben kürzlich bei deinem Konto einen erheblichen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellt." Auf unsere Frage, welcher Verstoß das denn gewesen sein könnte, bekamen wir die sinnfreie Auskunft "Die Art des Verstoßes wurde intern ermittelt, weshalb wir nicht näher darauf eingehen können."
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‼️ ESKALATION IM ZDF NACH DEN GESTRIGEN LANDTAGSWAHLEN IN SACHSEN UND THÜRINGEN ‼️ ➡️ Das offenbar parteipolitisch dominierte Zweite deutsche Fernsehen (ZDF) will Wahlergebnisse nicht zur Kenntnis nehmen und bringt die gesellschaftspolitische Lage in Deutschland zur Eskalation. Siehe dazu meinen vorherigen Beitrag! ➡️ Absurdeste Vergleiche mit der NS-Zeit werden nunmehr nach dem Erfolg der AfD bei den gestrigen deutschen Landtagswahlen im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ebenso gebracht, wie die Aussage, dass "Deutschland rechtsradikal gewählt" habe. ➡️ Mein deutscher Anwaltskollege und Grundrechtsaktivist Markus Haintz hat jetzt dagegen eine wohlbegründete Strafanzeige gegen die zuständige Redakteurin eingebracht. Man darf gespannt sein, ob die auch in Deutschland politisch geleiteten Staatsanwaltschaft hier einsteigen werden, immerhin geht es hier um direkte Angriffe gegen die Demokratie! ⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️ Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten. Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet #Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen. Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor. Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt. Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln. In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung. Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten. Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird. Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen. Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her. Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen. Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen. Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte. Markus Haintz Rechtsanwalt"
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Anlage_V1 - Trim für X.mp413.99 MB
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