Bielefeld steht auf! - Infokanal
Hier findest du alle Infos rund um die Demos in Bielefeld und weitere. Bei Fragen, Anregungen oder Kontaktwusch, schreibt uns gerne hier: @BSA_Kontaktbot https://t.me/bielefeld_steht_auf
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Es reicht, keine weitere Zuwanderung, sondern sofortige #remigration illegaler und krimineller Migranten.
➡️Bitte unterschreibt diese Petition gegen die Aufnahme von weiteren Migranten in Bad Oeynhausen.
http://openpetition.de/!bwqlt
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🕊️Nein zum Asyl-Wohnviertel ( Albert Rusch Straße)
"Tätigkeitsverbot in der Coronazeit Gerichtsprozess in Osnabrück 3. September 2024 Der Landkreis Osnabrück hatte 2022 einer Pflegekraft die Arbeit untersagt, weil sie nicht gegen Covid hatte impfen lassen. Heute fand um 10:45 Uhr im Arbeitsgericht (Verwaltungsgericht) eine weitere Verhandlung statt, an der ich teilgenommen habe. 16 Plätze standen für die Presse, 18 für Besucher zur Verfügung. Tom Lausen, ein Journalist des NDR, die NOZ sowie weitere Presseleute waren anwesend. Die Zuschauer kamen aus Osnabrück, oder waren aus anderen Städten angereist. Anwesend waren der Verteidiger der Angeklagten, der Anwalt des Kreises Osnabrücker Land, später kam ein Zeuge hinzu, Prof. Schaade, der Präsident des RKI, der mit seinem Anwalt angereist war. Der Richter setzte bei seiner Einführung ganz eindeutig auf Grundrechtsverletzungen. Ab wann wussten die Entscheidungsträger, ob eine Impfung notwendig oder schon nicht mehr nötig ist. Gab es eine fehlende Kommunikation zwischen RKI und den politischen Entscheidungsträgern und der Legislative, wurden wichtige Informationen zur Gesundheitslage rechtzeitig weitergegeben. Dem Richter [...] waren die RKI-Protokolle bekannt [...]. Zeugenaussage Prof. Lars Schaade Nach einer kurzen Verhandlungspause wurde Prof. Schaade über zwei Stunden lang ausgiebig befragt, 25 Punkte, die dem RKI-Protokoll entnommen waren, wurden der Reihe nach abgearbeitet. Der Richter, ein Mann der klaren Worte, wie er sich selbst beschrieb, hakte bei Prof. Schaade immer wieder hartnäckig nach, wie verhielt es sich mit den Inzidenzen, wie und wie oft wurde mit dem Gesundheitsministerium kommuniziert, wie oft mit dem Bundeskanzleramt. Wer war für die RKI-Protokolle zuständig? Schaade antwortete, das die Protokolle eigentlich nur für den internen Gebrauch genutzt werden sollten, es hätte später keiner mehr dort hineingeschaut. Der Richter meinte zwischendurch mit ironischem Zwischenton, wenn das RKI die Protokolle geschreddert hätte, dann säßen wir alle jetzt nicht hier. Wie Schaade über die „Pandemie der Ungeimpften“ denken würde, wie wurde dieser Begriff im RKI gesehen. Schade äußerte sich dazu mit lapidaren wissenschaftlichen Aussagen. Mit seiner leisen Stimme und seinen vorsichtigen Ausführungen wirkte er wie ein Angeklagter, hin und wieder kritisierte er vorsichtig die ausführlichen Fragen, auf die er wegen der Komplexität des Themas nicht immer eine klare Antwort hatte. Nein, er wäre ja hier nur Zeuge, meinte der Richter mehrfach zu ihm, es würde nur um die Beweisführung gehen. Nachdem die Zeugenbefragung von Prof. Schaade abgeschlossen war, und der Anwalt der Angeklagten keine weiteren Fragen mehr stellte, gab es noch ein Statement des Anwaltes des Landkreises Osnabrück, der damals die Strafmaßnahmen gegen die Angeklagte verhängt hatte. Die Aussagen in der Beweisaufnahme hätten ihn nachdenklich gemacht, mit diesem Wissen würde er heute anders entscheiden. Diese Entscheidung wäre aber nicht mehr rückgängig zu machen, meinte der Richter dazu. Dann verabschiedete er Prof. Schaade, so hätte er auch mal Osnabrück kennengelernt, vielleicht würde er sich noch die Stadt ansehen wollen. Aber ich sehe, Sie wollen schnell auf die Autobahn... Pause und Beendigung des Verfahrens Nach der dreiviertelstündigen Pause (einige Zuschauer und Personen der Presse, Tom Lausen waren gegangen) wurde das Verfahren recht schnell beendet, es wurde ausgesetzt. Die Begründung des Richters: Es geht um ein Tätigkeitsverbot, um Eingriffe in die Grundrechte der Klägerin, es geht um die körperliche Unversehrtheit, um die Berufsfreiheit. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, eine Normenkontrolle durchzuführen, es muss also ständig geprüft werden, ob Gesetze neuen Anforderungen angepasst werden müssen, z.B. auch bei der Impfpflicht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) ist dafür zuständig. Die Kammer in Osnabrück ist davon überzeugt, dass hier eine nicht mehr aktuelle Norm benutzt wurde. Es geht aufgrund der Beweiserhebung (Befragung Prof. Schaade) davon aus, dass das BVerfG von fehlerhaften Sachverhalten ausging. Deswegen wurde das Verfahren…
0:00:00 Einleitung 0:01:26 Begrüßung, Vorwort 0:03:00 Andre und Sven 0:36:12 Aufzug, Position 1 0:39:37 Aufzug, Position 2 0:44:35 Aufzug, Position 3 0:50:02 Stop am Kesselbrink 0:52:08 Rückkehr Jahnplatz 0:57:38 Andre und Sven Leider gab es zum Ende eine unbemerkte Verschmutzung der Optik. Dies ist der Mitschnitt einer Veranstaltung Dritter. Die geäußerten Meinungen sind die der Vortragenden, nicht notwendiger Weise deckend mit meinem Standpunkt.
Bilder von der Galerie sind zu finden im Photokanal von
➡️ Jetswan
#UncoveredBlackLinesMatter
#RKIProtokolle
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#OsnabrückfürAufklärung
#Bielefeldstehtauf
Euer Team von BIELEFELD STEHT AUF!
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