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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)

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❗️Bayern-Söder will offene Coronaverfahren einstellen❗️ Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern sollen eingestellt werden. «Es gibt immer noch Verfahren aus der alten Zeit, wo die großen Beschwerden mit Corona waren: Bußgeldverfahren. Und diese Bußgeldverfahren, die offenen Verfahren, werden jetzt eingestellt und beendet», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz. Auf die Frage, wie die Einstellung der Verfahren konkret ablaufen soll, ging Söder in einer nachfolgenden Pressekonferenz nicht im Detail ein. Er verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. «Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss.» Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt der Aspekt Gleichbehandlung für Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. «Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten», lautet die Forderung vom Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen. (Hervorhebungen durch den Kanalinhaber Quelle 👉 welt.de) Hätte Herr Söder doch nur geschrieben: „… dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle auch mal Fehler gemacht hat.“ Die (wahltaktische) Forderung der FDP ist natürlich zu begrüssen - dann aber nicht nur die Bußgelder, sondern auch die Erstattung ALLER Kosten der Betroffenen !
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Söder will alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einstellen - WELT

Auch wenn die Corona-Pandemie schon lange vorbei ist, beschäftigen die damaligen Ereignisse noch immer die Justiz im Land. Der Ministerpräsident wünscht sich nun einen Schlussstrich.

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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht. § 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist. Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig. § 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen. § 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht. § 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort. Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht. § 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig…

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❗️News - PRODUKTEINFÜHRUNG- „AbwehrPlus“ von Dr. Schiffmann❗️ Heilnatura präsentiert „Abwehr Plus“ von Dr. Schiffmann. AbwehrPlus empfohlen für: - Stärkung des Immunsystems: Die Kombination aus Vitamin C, Echinacea und Vitamin D3 hilft Ihnen, um Ihr Immunsystem zu stärken, besonders in Zeiten erhöhter Anfälligkeit für Erkältungen und Grippe. - Unterstützung der Atemwege: Thymian und Efeu sind besonders hilfreich bei der Unterstützung der Atemwege, insbesondere bei Husten und bronchialen Beschwerden. Das Produkt ist besonders geeignet für: - Personen, die ihr Immunsystem stärken möchten. - Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen. - Personen mit einem erhöhten Bedarf an Vitamin D. Weitere Informationen finden Sie in diesem Video. 👉 Mit dem Code „aplus30" bekommen Sie einen einmaligen Rabatt von 30,00% - nur für die ersten 1.000 Besteller! 💥Hier zum Produkt
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AbwehrPlus_20240825_143747.mp468.99 MB
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❗️FDP scheitert erneut in Brandenburg❗️ Die FDP ist nun endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun zu einer TV-Sendung einzuladen (Beschl. v. 13.09.2024, Az. OVG 3 S 103/24). Nach dem redaktionellen Konzept der Sendung dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 Prozent der Stimmen erhalten. Dies sei laut dem OVG verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden. Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) des RBB gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl. Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung daher angemessen berücksichtigt. Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich sei. Im Konzept der Wahlberichterstattung werde die FDP jedoch in anderen Formaten mit ihren Positionen und Kandidaten berücksichtigt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (Quelle 👉 lto.de) Die selbsternannte (ehemalige) Grundrechtspartei steht damit weiterhin am Abgrund Ihrer Existenz.
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Gericht

Suchen und finden Sie Gerichte im Gerichtsverzeichnis - mit allen Adressen, Daten, Präsidenten und Staatsanwaltschaftenen - vom BVerfG bis zum Amtsgericht.

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‼️ Entgiftung von Spike-Proteinen - geht es überhaupt ??? Spikeprotect Teil 2 ‼️ Extra dafür hat Dr.Schiffmann, zusammen mit Heilnatura, ein Produkt mit dem Namen "SpikeProtect" entwickelt. In diesem Video erläutert Dr. Schiffmann die häufigsten Fragen zu Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Nattokinase, einem Bestandteil des innovativen Produkts SpikeProtect. ‼️ Mit dem Code "Spike30" bekommen Sie - NUR BIS DIESEN MONTAG - einen Rabatt von 30,00% ‼️ Direkt zum Produkt 🛒
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Spikeprotect 2_1.mp433.06 MB
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❗️Der Wegscheider ist zurück❗️ „Sommerloch!“ Im ersten Kommentar nach der Sommerpause werfen wir heute einen analytischen Blick auf den durchaus ereignisreichen Sommer 2024, der viel mehr zu bieten hatte, als das Sommerlich vergangener Jahre. https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa202srv5cxccz8r7h1j/
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14. September - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider

„Sommerloch!“ - Im ersten Kommentar nach der Sommerpause werfen wir heute einen analytischen Blick auf den durchaus ereignisreichen Sommer 2024, der viel mehr zu bieten hatte, als das Sommerlich vergangener Jahre.

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‼️ 3. AfA-Bürgerforum ‼️ In der aktuellen Rechtspolitik beherrschen drei hochbrisante Themen das tägliche Geschehen: 📍Die durch Multipolar freigeklagten und die geleakten RKI-Protokolle. 📍Massive Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit (beispielsweise das Verbot des COMPACT-Verlages durch Innenministerin Faeser am 16. Juli 2024). 📍Die zunehmende Kriegsgefahr in Deutschland. Im 3. AfA Bürgerforum gehen unabhängige Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA e.V.) auf diese brisanten Themen ein und werden darüber informieren. Zum Thema „Krieg und Frieden“ ist es gelungen, den bekannten Dirk Pohlmann als Gastreferenten zu gewinnen. Hier gibt’s die Tickets: 👉🏼https://krasser.guru/veranstaltungen/buergerforum-anwaelte-fuer-aufklaerung/ 🔹 Sie wollen gerne AfA unterstützen? So einfach geht es: 👉👉 Per Überweisung an AfA "Spende für AfA" Bankverbindung IBAN: DE22830654080004273567 (einfach die IBAN hier kopieren und für Ihre Überweisung wieder einfügen..., gerne auch als monatlicher Dauerauftrag) 👉👉oder per PayPal über unsere Homepage https://afaev.eu/spenden/ 🙏 Wir Anwälte für Aufklärung und das gesamte Organisationsteam sagen herzlichst Danke! 🙏 www.afaev.de
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Bürgerforum: Anwälte für Aufklärung – KRASSER GURU

14. September 2024 15:00 - 18:00 Mercure Hotel, Gutenbergstraße 2a, 07548 Gera In der aktuellen Rechtspolitik beherrschen drei hochbrisante Themen das tägliche Geschehen: Im 3. AfA Bürgerforum gehen unabhängige Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA e.V.) auf diese brisanten Themen ein und werden darüber informieren. Zum Thema „Krieg und Frieden“ ist es gelungen, den bekannten ... Weiterlesen

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‼️ Entgiftung von Spike-Proteinen - geht es überhaupt ??? "Sehen Sie sich die Herzstillstände, die großen Blutgerinnsel und die Menschen an, die zusammenbrechen. Das liegt daran, dass das Spike-Protein nicht aus dem Körper ausgeschieden wird", so Dr. McCullough. Extra dafür hat Dr.Schiffmann, zusammen mit Heilnatura, ein Produkt mit dem Namen "SpikeProtect" entwickelt. SpikeProtect - empfehlen und warum? ✅ Allen Menschen, die mRNA - Injektionen bekommen haben ✅ Menschen mit Symptomen, die auf Post-Vac zurückgeführt werden ✅ Menschen mit Symptomen, die auf Long-Covid zurückgeführt werden ✅ Menschen aus Risikogruppen ✅ Menschen mit Herzrhythmusstörungen ✅ Partner von Personen, die mit einem mRNA-Produkt behandelt wurden ✅ Menschen, die im Gesundheitssektor arbeiten Mehr Informationen finden Sie im Video von Dr Schiffmann. ‼️ Mit dem Code "Spike30" bekommen Sie BIS MONTAG, 16.09.2024, einen Rabatt von 30,00% ‼️ Hier geht es direkt zum Produkt🛒
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Spikeprotect 1.12-WLAN (Hoch)_1.mp435.97 MB
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❗️Hörtip❗️ Der Rechtsstaat: überforderte Justitia – Akupunkturnadeln statt Schwert? Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Karl Lauterbach, Jens Spahn und die Mitglieder der Bundesregierungen Strafanzeige erstattet. Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, einer der Anzeigeerstatter. Über den schwer erträglichen Inhalt eines Kommentars der ZDF-Chefredaktorin Bettina Schausten unterhalten wir uns mit Rechtsanwalt Markus Haintz aus Köln. Er hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung angebracht. Wegen der Zunahme der Gewalt- und Clankriminalität in Wien fordert der Chef der Freiheitlichen Partei einen „Assistenzeinsatz“ des Bundesheers im Innern. Wie es um die Sicherheit der Stadt und um den Rechtsstaat bestellt ist, erläutert Rechtsanwalt Sascha Flatz, der in Wien arbeitet und lebt. Ulrich Fischer macht sich Gedanken über einen Akt der gesetzgeberischen Selbstbeschränkung: Was wäre davon zu halten, wenn ein Jahr lang keine neuen Gesetze beschlossen würden? Eine Art „Sabbatical“ für den Gesetzgeber Moderation: Rechtsanwalt Michael R. Moser https://kontrafunk.radio//de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-ueberforderte-justitia-akupunkturnadeln-statt-schwert
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Der Rechtsstaat: überforderte Justitia – Akupunkturnadeln statt Schwert?

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Karl Lauterbach, Jens Spahn und die Mitglieder der Bundesregierungen Strafanzeige erstattet. Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, einer der Anzeigeerstatter. Über den schwer erträglichen Inhalt eines

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❗️Fragwürdiger SEK-Einsatz bei einem Nichtbebeschuldigten❗️ Immer mehr Durchsuchungsanordnungen bei sog. Tatunverdächtigen werden mithilfe von SEKs vollzogen dabei handelt es sich in der Regel lediglich um Zeugen in dem Ermittlungsverfahren. Ein (trauriger) Höhepunkt ereignete sich bei einer solchen Durchsuchung gem. § 103 StPO am 9. Juli 2022 in Reutlingen. Dieser Einsatz eskalierte nach dem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung des Tatunverdächtigen. am Ende wurden sowohl dieser als auch ein Beamter schwer verletzt. Diese Durchsuchung wird derzeit im Rahmen des sog. Prinz Reuß-Verfahrens von dem OLG Stuttgart ins Visier genommen. Es scheint, als ob hier einige Merkwürdigkeiten zutage treten (werden). Details hierzu 👉 stuttgarter-nachrichten.de Offenbar - und das ist gut so - ist dem Vorsitzenden des OLG-Senates an einer umfassenden Aufklärung dieser Durchsuchungen sehr gelegen und will eine umfangreiche Beweisaufnahme hierzu durchführen. So ist bereits der Umstand, dass der SEK-Einsatzleiter vorschlug, den Tatunverdächtigen auf dem Weg zur Arbeit anzuhalten und ihm den Durchsuchungsbeschluss zu eröffnen, von höchster Brisant im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Und ganz offenbar weiß die Staatsanwaltschaft nicht so ganz, welche Person eigentlich für den Einsatz vor Ort verantwortlich war. Oder will sie das nicht (mehr) wissen, um diese Person nicht als Zeugen vor Gericht aussagen lassen zu müssen ? Ein spannender - wenngleich trauriger - Teilaspekt in einem der umfangreichsten Strafverfahren der Deutschen Nachkriegsjustiz.
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Rechtsterrorverfahren Prinz Reuß: Wer verantwortete den SEK-Einsatz in Reutlingen?

Im Stuttgarter Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe Prinz Reuß spitzt sich ein Konflikt zwischen Verteidigern und den Staatsanwälten um die Frage zu, wer die Razzia im vergangenen Jahr leitete. Dabei war ein Polizist schwer verletzt worden.

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