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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Noch eine Antwort vom PEI Unter https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-der-mmr-bzw-mmrv-impfstoffe/ hatte ich beim PEI angefragt, ob und wie die Studie aus Apulien (https://t.me/Masernschutzgesetz/114) in die Risiko-Bewertungen der MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe eingeflossen sind. Das PEI hat sehr umfangreich geantwortet, umschifft dabei jedoch die eigentliche Frage und verweist auf einen Satz daraus (auf Deutsch): vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten! Ihren Ausführungen kann ich entnehmen, dass Sie sich mit der Studie nicht näher beschäftigt haben. Das von Ihnen erwähnte Zitat bzw. der Absatz sollte weiter gelesen werden (hier als deutsche Übersetzung): Die Zusammenfassung des Papiers zur aktiven Überwachung endet mit einer ermutigenden Aussage: „Da keine neuen Signale entdeckt wurden, bestätigen unsere Daten aus dem aktiven Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des MMRV-Impfstoffs.“ Ich habe mir erlaubt, in meiner Antwort noch den Rest zu ergänzen (auch auf Deutsch): Darüber hinaus stellen die Autoren in der Einleitung fest, dass nach Impfungen „schwerwiegende AEFIs absolut selten sind“, wobei sie sich auf ein Sachverständigengutachten zur Arzneimittelsicherheit und das oben genannte WHO-Dokument berufen. In der Diskussion wird bekräftigt, dass „das aktive Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bestätigt und verstärkt hat“. Die Daten in dem Artikel sind jedoch anders: Viele Leser mögen „absolut selten“ als „sehr selten“ verstehen, aber international werden sehr seltene Ereignisse als solche mit einer Häufigkeit <1/10.000 definiert, während in dem Bericht die kausal zusammenhängenden schwerwiegenden AEFIs 38/1000 betragen. Diese Häufigkeit sollte sie als „häufige“ AEFIs (<1/10 aber > 1/100) einstufen. Die Ergebnisse des Apulien-Berichts sollten mit dem verglichen werden, was aus den Berichten der nationalen Gesundheitsbehörden bereits bekannt ist. Die Daten der aktiven Überwachung zeigen, dass die Zahl der schwerwiegenden AEFIs im Zusammenhang mit dem MMRV-Impfstoff um ein Hundertfaches höher ist als auf der Grundlage der Spontanüberwachung und der AIFA-Berichte erwartet. Es ist überraschend, dass 38/1000 schwerwiegende AEFIs statt der 0,127/1000, die im AIFA-Bericht für denselben Impfstoff angegeben wurden, nicht als „aufkommendes Signal“ angesehen werden. In der EudraVigilance-Datenbank finden sich im EWR nur 767 Meldungen für das Jahr 2020 und 922 Meldungen für das Jahr 2019 zu den MMRV-Impfstoffen, d.h. in beiden Jahren liegt die Zahl der Gesamtmeldungen unter der Zahl der 992 Meldungen allein aus der Provinz Apulien. Dies belegt, dass die Daten nicht in die EudraVigilance-Datenbank eingeflossen sind, was das PEI selbst anhand der Zahlen hätte leicht überprüfen können — hat es aber nicht. Meine Nachfrage in Italien hatte ergeben, dass Priorix Tetra über Deutschland und damit über das PEI zugelassen ist und daher auch das PEI verantwortlich ist für die entsprechende Überwachung der Sicherheit. Anhand der Antwort auf meine Anfrage bin ich mir jedoch nicht sicher, ob das dem PEI bewusst ist. Offensichtlich ist das PEI aber nicht die einzige Behörde, die es unproblematisch findet, wenn bei einem Impfstoff in 3,8% der Fälle schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten. Die AIFA in Italien hat es ja auch nicht interessiert. Was also schließen wir daraus? Das PEI hat mal wieder belegt, dass es seinen Job nicht macht und die Sicherheit von Impfstoffen eben nicht oder zumindest nicht gründliche überwacht. Es reicht nicht, bei Studien einen Satz zu lesen, sondern man sollte schon die gelieferten Zahlen mit beachten. 😬
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Sicherheit der MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe

Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2020 wurde eine Studie aus der ital. Proviz Apulien veröffentlicht. Hierbei ging es um die Sicherheit der MMRV-Impfstoffe im Rahmen einer aktiven Nachverfolgungsstudie von Impfnebenwirkungen. "Adverse events following measles-mumps-rubella-varicella vaccine: an independent perspective on Italian pharmacovigilance data"

https://f1000research.com/articles/9-1176

Eltern von 2500 Kindern wurden gebeten, drei Wochen lang nach der MMRV-Impfung ein Tagebuch zu führen. Danach wurden sie von Forschern der Universität Bari und des Gesundheitsministeriums der Provinz Apulien angerufen. Es gab 2149 Rückläufe, von denen 992 unerwünschte Nebenwirkungen zeigten (46,2%). 109 dieser 992 Nebenwirkungen (11% der unerwünschten Nebenwirkungen bzw. 3,8% aller Nebenwirkungen) erfüllten die Kriterien der WHO in Bezug auf eine „schwerwiegende“ Nebenwirkung, d.h. sie waren lebensbedrohlich oder tödlich, erforderten eine medizinische Intervention oder einen Krankenhausaufenthalt oder…

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👆 Aber der Richter hat doch gesagt... Ein von uns oft geäußerter Gedanke ist, dass Richter, angesichts ihrer beruflichen Stellung, über das erforderliche Wissen verfügen müssen, oder? In diesem Zusammenhang möchte ich gerne einen Beschluss des OLG Rostock teilen, der einen Bußgeldbescheid aufgehoben hat, welcher gegen zwei Eltern gemeinschaftlich erlassen worden war — also einen sogenannten "Doppeldecker". Bereits vor der Verhandlung hatten die Eltern beim Gesundheitsamt angefragt, ob die zugrunde liegenden Aufforderungsschreiben per Verwaltungsakt ergangen seien. Das Gesundheitsamt verneinte dies. Während der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte die vorsitzende Richterin jedoch klar, dass es sich selbstverständlich um Verwaltungsakte handelte, gegen die die Eltern jedoch keine Rechtsmittel eingelegt hätten. Dies wurde sinngemäß als ein Versäumnis der Eltern dargestellt — so nach dem Motto: Selbst Schuld, eben 🤷‍♀️ Auch als die Eltern darauf hinwiesen, dass ein Bußgeldbescheid, der sich gegen zwei Personen mit einer einheitlichen Summe richtet, rechtswidrig sei, erklärte die Richterin, dass dieser Fehler im Rahmen der Verhandlung "geheilt" worden sei. In der darauffolgenden Instanz vor dem OLG Rostock beauftragten die Eltern eine Anwaltskanzlei. Schon in der Erwiderung auf die Rechtsbeschwerde stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass sie der Beschwerdeschrift in vollem Umfang zustimmt, und und setzte sogar noch eins drauf, indem sie darauf verwies, dass das Urteil ja nicht einmal ordentlich zugestellt worden ist. Am Ende wurden die Bußgeldbescheide — sorry, ich meinte natürlich: wurde der Bußgeldbescheid — zurückgenommen, weil es unzulässig ist, einen einzigen Bußgeldbescheid mit einer einzigen Summe gegen mehrere Leute zu erlassen. Ich weiß, dass einige hier mitlesen, die sich nicht getraut haben, in die nächste Instanz zu gehen, obwohl sie auch so einen "Doppeldecker" hatten. Ich weiß auch, dass es hier einige gibt, die vor Gericht ihre Einsprüche zurückgenommen haben, weil die Richter meinten, sie hätten den Bußgeldbescheid nun geheilt. Dieser Beschluss des OLG Rostock sagt ganz konkret und sogar in Bezug auf das Masernschutzgesetz etwas anderes und es ist noch nicht zu spät, jetzt noch gegen eure Bußgeldbescheide vorzugehen. Anwälte helfen euch dabei, wenn ihr es nicht alleine machen wollt 🙏
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OLG Rostock_Az. 21 ORbs 111.24_Beschluss vom 07.08.2024.pdf1.19 KB
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 08.09.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2024-09-08-MSG Umsätze ZSF.pdf0.16 KB
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Hurra, endlich eine Antwort! Es gibt Antwort über Frag-den-Staat vom PEI zum Thema "Präklinische Sicherheitsstudien". https://fragdenstaat.de/anfrage/praeklinische-sicherheitsstudien-der-mmr-impfstoffe Diese möchte ich kurz zusammenfassen: Für den Impfstoff M-M-RVaxPro gibt es tatsächlich keine präklinischen Sicherheitsstudien. Dieser Impfstoff wurde direkt am Menschen (Kleinkindern) getestet. Für den Impfstoff Priorix wird zwar in der Fachinformation auf präklinische Sicherheitsstudien verwiesen, diese liegen dem PEI aber nicht vor, obwohl diese (laut in der Anfrage verlinktem Auszug aus dem Bundesgesundheitsblatt) zumindest bei der nationalen Zulassung des Impfstoffes zwingend in die Nutzen-Risiko-Bewertung hätten einfließen müssen. Hieraus ergibt sich als einzige Schlussfolgerung, dass entweder die Informationen des RKI im Gesundheitsblatt falsch sind, oder dass es eine Zulassung der beiden in Deutschland erhältlichen MMR-Impfstoffe niemals hätte geben dürfen. Ich hoffe, dass ihr alle diese Information verwenden könnt 🙏
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Präklinische Sicherheitsstudien der MMR-Impfstoffe

Als Betroffene des Masernschutzgesetzes bin ich auf der Suche nach Informationen, wo die präklinischen Sicherheitsstudien zu den Impfstoffen Priorix und M-M-RVaxPro zu finden sind, die der STIKO-Empfehlung zugrunde liegen. Das RKI hat hierzu das Bundesgesundheitsblatt, Band 63, Heft 1 vom Januar 2020, "Zulassungsverfahren für Humanimpfstoffe in Deutschland und Europa und das Präqualifizierungsprogramm der WHO" veröffentlicht, abzurufen unter

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/Bundesgesundheitsblatt/Downloads/2020_01_Grabski.pdf?__blob=publicationFile

und verweist darauf, dass ohne präklinische Sicherheitsstudien keine Impfstoffe in Deutschland zugelassen werden. Im Beipackzettel von M-M-RVaxPro findet sich folgende Info: 5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit Präklinische Studien wurden nicht durchgeführt. Quelle:

https://www.forum-impfen.de/images/Fachinfo/M_M_RVAXPRO_08_20.pdf

Aber auch zu Priorix habe ich keine solche präklinische Sicherheitsstudie gefunden, obwohl Priorix ja…

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Presseschau... Im nächsten Landkreis in NRW scheinen großflächig die Masern ausgebrochen zu sein. https://www.wp.de/sauer-und-siegerland/article407185361/groesster-masernausbruch-seit-fuenf-jahren-im-maerkischen-kreis.html Und wieder stehen hier interessante Details im Kleingedruckten. Aktuell soll es im Märkischen Kreis 175 laufende Verfahren bzgl. Masernschutzgesetz geben und es seien dieses Jahr bereits 131 Bußgeldbescheide erstellt worden. Einige dieser "Fälle" sind uns bekannt und wir freuen uns, dass bisher bei allen, die wir kennen, die Bußgeldbescheide vor Gericht nicht standgehalten haben, sondern zurückgenommen wurden — sofern die Eltern auch vors Amtsgericht gegangen sind. Ob diese 28 an Masern Erkrankten auch alle unters Masernschutzgesetz gefallen sind? Ich habe jedenfalls die Gelegenheit wieder genutzt und dazu eine Anfrage erstellt unter https://fragdenstaat.de/anfrage/masern-ausbruch-im-maerkischen-kreis/
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Größter Masernausbruch seit fünf Jahren im Märkischen Kreis

28 bestätigte Masern-Fälle und steigende Zahlen: Was zum Infektionsherd bekannt ist und welche Maßnahmen ergriffen werden.

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Presseschau... Die wichtigen Details stehen häufig im Kleingedruckten. So hat der Kreis Euskirchen gerade bekannt gegeben, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen eine Impfquote von 97% vorliegt. wochenspiegellive.de/kreis-euskirchen/artikel/acht-faelle-mit-masern-im-kreis-euskirchen Die Impfquote darf bitte nicht verwechselt werden mit der Immunisierungsrate, bei der Geimpfte und natürlich Immune zusammengefasst werden und die somit noch höher liegt! Wir dürfen gespannt sein, ob dies Auswirkungen auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren im Landkreis Euskirchen hat, denn damit muss ja die Impfquote bei Schulkindern nun nicht mehr erhöht werden, so dass den Eltern das Nichtimpfen auch nicht mehr vorgeworfen werden kann. Update von 9:55 Uhr Ich habe dazu soeben eine Anfrage erstellt unter https://fragdenstaat.de/anfrage/masern-ausbruch-im-kreis-euskirchen/
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Acht Fälle mit Masern im Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen. Im Kreis Euskirchen gibt es aktuell acht bestätigte Masern-Fälle bei Kindern. Nach Angaben des Kreis-Gesundheitsamtes sind unter anderem&

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Ping-Pong-Spiel in Augsburg... Es geht schon wieder um Bayern, diesmal aber nicht Oberbayern, sondern um Schwaben, und zwar um den Landkreis Augsburg. Augsburg hatte schon immer eine sehr "kreative" Art, das Masernschutzgesetz umzusetzen. Da wurden mal bis zu sechs verschiedene Aktenzeichen für ein Kind vergeben oder einfach Schreiben niemals zugestellt. Vielleicht wurden sie auch nie erstellt, was jedoch erst wegen der beantragten Akteneinsicht aufgefallen ist. Auf Nachfrage nach Erhalt des Bußgeldbescheides bestätigte dann Augsburg aber, dass es sich bei den Aufforderungsschreiben um Verwaltungsakte gehandelt habe. Da diese keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielten, bedeutet dies, dass man ein Jahr lang dagegen klagen kann. Die Bußgeldbescheide gingen dann zum Amtsgericht, dieses verwies jedoch auf die noch offene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und teilte mit, erst nach der Entscheidung dort entscheiden zu wollen. Dann kam der berühmte Beschluss des BayObLG, das die Bußgeldbewehrtheit eines Verstoßes gegen einen rechtskräftig gewordenen Verwaltungsakt bestätigt. "Also", so dachte sich das AG Augsburg, "dann können wir ja doch die OWi-Verhandlungen terminieren." Und es setzte gleich mehrere Verhandlungstermine für den 16.08.2024 an. Woher sollte es auch wissen, dass gegen div. Entscheidungen des BayObLG zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden anhängig sind 🤷‍♀️ Erst Termin, dann kein Termin, dann doch Termin? Da war doch was mit Rechtsmitteln gegen Verwaltungsakte. Klage! Die Eltern taten das, was sie tun mussten, und reichen Klage gegen die Aufforderungsschreiben beim VG Augsburg ein. Als sie das Aktenzeichen in Händen hielten, teilten sie dem AG Augsburg mit, dass sie Klage gegen das Landratsamt Augsburg wegen der Aufforderungsbescheide eingereicht hätten und dass diese jederzeit noch vom Gericht kassiert werden könnten. Eine Mutter kommentierte die daraufhin erhaltene Abladung des AG, sie habe sich noch nie so sehr über eine Ausladung gefreut 😄 Das heißt, für alle, die sich schon auf den 16.08.2024 gefreut hatten, dass zumindest die uns bekannten Termine nicht stattfinden werden.
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Rosenheim... Es gibt positive Nachrichten aus Rosenheim! Das Gesundheitsamt hatte im letzten Jahr mehrere Bescheide erlassen, mit denen die Eltern aufgefordert wurden, innerhalb von 1 Monat einen Nachweis vorzulegen. Leider waren viele (noch) nicht darauf sensibilisiert, dass nur der Verstoß gegen so einen Bescheid ein Bußgeld nach sich zieht und haben daher keine Rechtsmittel = Klage eingereicht. Also wurden die Bescheide rechtskräftig. Eine Familie aus Rosenheim wurde zur Bußgeldverhandlung (600 € Bußgeld) eingeladen, hat aber mal ganz frech die Rücknahme des Bescheides beantragt, weil dieser gem. Rechtsprechung des VGH Bayern sowie Stellungnahme der Landesanwaltschaft rechtswidrig war. Die Erfüllungsfrist sollte 2 Monate betragen, und nicht 1 Monat. Das Amt reagierte erst einmal gar nicht. Also fragte die Familie freundlich bei der Regierung von Oberbayern an, ob auf Antrag solche rechtswidrigen Verwaltungsakte zurückgenommen werden müssten. Die Regierung von Oberbayern teilte mit, sie habe mit dem Gesundheitsamt Rosenheim Kontakt aufgenommen und von dort würde sich jemand melden. Heute wurde der Aufforderungsbescheid zurückgenommen und auch der Bußgeldbescheid 👍 Ein Wehmutstropfen bleibt: Das Amt hat gleich einen neuen Aufforderungsbescheid erlassen, in dem nun 2 Monate Frist gesetzt wurden. Da die Familie aber nach Schleswig-Holstein umzieht und der Sohn gar keine Schule in Rosenheim mehr besucht, sollte sich das auch schnell klären lassen.
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Frag-den-Staat II... Nach dem Post zum STIKO und den Nutzen-Risiko-Analysen (https://t.me/Masernschutzgesetz/680) habe ich erneut versucht, das noch einmal offizieller und für alle zugänglich hinzubekommen und daher auch diesbezüglich über Frag-den-Staat beim RKI noch einmal mit ähnlichem Text angefragt: 👉 https://fragdenstaat.de/a/314386 Nun heißt es auch da Abwarten, ob eine Antwort kommt, und ggf. dann nachfragen, wie diese zu verstehen ist 🙏
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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Die Nutzen-Risiko-Bewertungen der STIKO... Erinnert ihr euch noch an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2022? Mich hat da vor einer Weile Randnummer 24 getriggert: Die Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen…

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