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Polizisten für Aufklärung e.V.

Herzlich Willkommen „Polizisten für Aufklärung“ e.V. ist ein repräsentativer Verein. Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein.

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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht. § 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist. Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig. § 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen. § 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht. § 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort. Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht. § 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig…

❗️Bayern-Söder will offene Coronaverfahren einstellen❗️ Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern sollen eingestellt werden. «Es gibt immer noch Verfahren aus der alten Zeit, wo die großen Beschwerden mit Corona waren: Bußgeldverfahren. Und diese Bußgeldverfahren, die offenen Verfahren, werden jetzt eingestellt und beendet», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz. Auf die Frage, wie die Einstellung der Verfahren konkret ablaufen soll, ging Söder in einer nachfolgenden Pressekonferenz nicht im Detail ein. Er verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. «Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss.» Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt der Aspekt Gleichbehandlung für Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. «Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten», lautet die Forderung vom Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen. (Hervorhebungen durch den Kanalinhaber Quelle 👉 welt.de) Hätte Herr Söder doch nur geschrieben: „… dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle auch mal Fehler gemacht hat.“ Die (wahltaktische) Forderung der FDP ist natürlich zu begrüssen - dann aber nicht nur die Bußgelder, sondern auch die Erstattung ALLER Kosten der Betroffenen !
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Söder will alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einstellen - WELT

Auch wenn die Corona-Pandemie schon lange vorbei ist, beschäftigen die damaligen Ereignisse noch immer die Justiz im Land. Der Ministerpräsident wünscht sich nun einen Schlussstrich.

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feuerwehrGEMEINSCHAFT Trockener Hungerstreik von Oberfeldwebel Alexander Bittner Soldatenschicksale hätten unser aller Schicksal sein können Der Oberfeldwebel Alexander Bittner ist seit dem 16.09.2024 für nun 6 Monate „eingeknastet“ worden. Sein Vergehen war es lediglich, den rechtwidrigen Befehl hinsichtlich der Teilnahme an einer nutzlosen wie gefährlichen Gentherapie abgelehnt zu haben. Wenn es nach den Hohen Priestern des Coronanarrativs gegangen wäre, hätte die zwangsweise Teilnahme am Genexperiment unser aller Schicksal sein sollen. Folglich hätten sich heute viele von uns in der gleichen Situation wie so vielen Soldaten und nun insbesondere Alex befunden. Alex ist nach unserer Information mittlerweile in einen lebensbedrohlichen trockenen Hungerstreik mit ungewissem Ausgang getreten. Dies könnte der Grund für die äußerst rigide Kontaktsperre seitens der JVA sein. Schreibt ihm gerne mit frankierten Rückumschlag: JVA AICHACH z.Hd. Hr. OFw Alexander Bittner Münchener Straße 33 86551 Aichach
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Geheimdienst-Operation oder Terrorakt? Pager-Explosionen in Beirut Mehrere Explosionen im Libanon haben die Hisbollah-Miliz überrascht. In den Kommunikations-Pagern der Terrororganisation war Sprengstoff versteckt. Was ist bisher bekannt? Ein Beitrag von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Geheimdienst-Operation oder Terrorakt? Pager-Explosionen in Beirut

Mehrere Explosionen im Libanon haben die Hisbollah-Miliz überrascht. In den Kommunikations-Pagern der Terrororganisation war Sprengstoff versteckt. Was ist bisher bekannt?

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🔴 Einladung zum KRiStA-Symposium 2024 Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lädt herzlich zu seinem dritten Symposium am 16.11.2024 in Halle (Saale) unter dem Thema „Meinungsfreiheit – ein Grundrecht in Gefahr“ ein. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist laut Bundesverfassungsgericht eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für die freiheitliche Demokratie „schlechthin konstituierend“. Aber es steht nicht gut um die Meinungsfreiheit. Cancel Culture, Löschungen im Netz, Digital Services Act, „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, Faktenchecking, Eingriffe in die Pressefreiheit über das Vereinsrecht und den Medienstaatsvertrag und Framing – das sind Stichworte dazu und es sind nicht alle. Nur noch 40 Prozent der Befragten gaben 2023 bei einer Studie des Allensbach Instituts an, dass sie ihre politische Meinung frei äußern können – der niedrigste Wert seit Beginn der Befragungen zum Meinungsklima. Wem die freiheitliche Demokratie am Herzen liegt, der sollte jetzt für die Meinungsfreiheit streiten. Das diesjährige KRiStA-Symposium will dazu einen Beitrag leisten. Wir freuen uns, folgende Referenten ankündigen zu können: Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Oldenburg, Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg, Prof. Dr. Bernd Stegemann, Professor für Theatergeschichte und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Berlin und Dr. Jonas Tögel, Amerikanist und Propagandaforscher, Universität Regensburg. Die abschließende Podiumsdiskussion wird moderiert von Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main. Das Symposium ist keine Fachtagung für Juristen, sondern richtet sich an alle Interessierten. Weitere Informationen auf https://netzwerkkrista.de/?p=4421&v=1 Wir empfehlen, den Kartenvorverkauf zu nutzen. Das Symposium war im letzten Jahr ausgebucht. Wir freuen uns auf die Begegnung und den Austausch mit allen Teilnehmern und den Referenten! Herzlich, das Netzwerk KRiStA Hier geht es direkt zum Ticketverkauf über Eventfrog: https://eventfrog.de/de/p/fuehrungen-vortraege/symposium/meinungsfreiheit-ein-grundrecht-in-gefahr-krista-symposium-7240603967037587477.html
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Herr Kollege, Sie sollten mal Ihren moralischen Kompass neu justieren. Wie viele tote und verletzte Zivilisten halten Sie für „angemessen“? Ein paar tausend Pager explodieren zu lassen, ohne Rücksicht auf Verluste, das feiern Sie? Offenbar ist jedes Mittel recht, wenn es die „Richtigen“ trifft. Warum bejubeln Sie ein Kriegsverbrechen? Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung (1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (…) mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht, (…) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. In minder schweren Fällen der Nummer 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 🔗
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LIBANON: Hunderte Hisbollah-Pager explodieren zeitgleich! Mindestens acht Tote, rund 2.750 Verletzte - YouTube https://m.youtube.com/watch?v=R36n-ENdrlI&pp=ygUlSHVuZGVydGUgcGFnZXIgZXhwbG9kaWVyZW4gemVpdGdsZWljaA%3D%3D
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⚠️Update zu OFw Alexander Bittner⚠️ Die Informationsgewinnung zum gestrigen Ablauf gestaltet sich schwierig. Seine Familie durfte aber gestern Nachmittag kurz mit ihm in der JVA Aichach sprechen. Dort teilte man Alexander Bittner mit, dass er ‚einmal pro Woche für gerade einmal 10 Minuten telefonieren dürfe‘ - ein Schelm wer Böses dabei denkt? Denn Alexander Bittner wählte bewusst den Weg der Öffentlichkeit! Kontakt daher Postalisch an: JVA AICHACH z.Hd. Hr. Alexander Bittner Münchener Straße 33 86551 Aichach Denkt bitte daran einen Frankierten Rückumschlag mitzusenden damit Alexander auch antworten kann! Des Weiteren kündigte Alexander Bittner vorab in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft als politisch Verfolgter bereits einen ‚trockenen Hungerstreik‘ (das Verweigern von Nahrung UND Wasser) an! Es bleibt also abzuwarten, wie sich sein Gesundheitlicher Zustand verändert. Falls ihr die Familie in dieser schwierigen Zeit unterstützen wollt hier ist der Spendenaufruf: https://www.paypal.com/donate?campaign_id=MWHN88YJZ7BHG Bleib standhaft Alex, all deine Kameraden stehen hinter dir!
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Spendenaufruf für Alexander Bittner

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#EILMELDUNG 🚨 🇩🇪 Nach der Verhaftung Pavel Durovs kommt es heute zu großflächigen Löschungen von Kanälen und Gruppen im deutschsprachigen Raum. Chatgruppen mit mehreren zehntausenden Mitgliedern wurden gelöscht, da in ihnen teilweise illegale Waren angeboten wurden. Es scheint als würde Telegram den Befehlen der EU folge Leisten. Ob Telegram auch Nutzerdaten weitergibt oder es bei Löschungen bleibt ist abzuwarten #Deutschland 🔰 Abonniere @MilitaerNews 🔰 Diskutiere im @MNChat
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Versuchtes Trump-Attentat: Was wir wissen „Donald Trump wollte eigentlich eine Pause vom US-Präsidentschaftswahlkampf machen. Der Kandidat der Republikaner meldete sich zwar in den sozialen Medien zu Wort, hatte ansonsten aber nur eine Runde Golf geplant. Dann entdeckte der Secret Service die Mündung eines Gewehrs, die aus einem Zaun im Gebüsch von Trumps Golfclub in West Palm Beach ragte. Zum zweiten Mal innerhalb von gut zwei Monaten sollten offenbar Schüsse auf Trump abgegeben werden. Die Bundespolizei FBI geht von einem mutmaßlichen Attentatsversuch auf den Ex-Präsidenten aus. Laut Secret Service befindet sich Trump in Sicherheit und ist unverletzt.“ Quelle und Bericht: 👉 https://www.youtube.com/watch?v=zMr1u_ROnho 👈
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Versuchtes Trump-Attentat: Was wir wissen

Donald Trump wollte eigentlich eine Pause vom US-Präsidentschaftswahlkampf machen. Der Kandidat der Republikaner meldete sich zwar in den sozialen Medien zu Wort, hatte ansonsten aber nur eine Runde Golf geplant. Dann entdeckte der Secret Service die Mündung eines Gewehrs, die aus einem Zaun im Gebüsch von Trumps Golfclub in West Palm Beach ragte. Zum zweiten Mal innerhalb von gut zwei Monaten sollten offenbar Schüsse auf Trump abgegeben werden. Die Bundespolizei FBI geht von einem mutmaßlichen Attentatsversuch auf den Ex-Präsidenten aus. Laut Secret Service befindet sich Trump in Sicherheit und ist unverletzt. --------- Hier auf ZDFheute Nachrichten erfahrt ihr, was auf der Welt passiert und was uns alle etwas angeht: Wir sorgen für Durchblick in der Nachrichtenwelt, erklären die Hintergründe und gehen auf gesellschaftliche Debatten ein. Diskutiert in Livestreams mit uns und bildet euch eure eigene Meinung mit den Fakten, die wir euch präsentieren. Abonniert unseren Kanal, um nichts mehr zu verpassen. Immer auf dem aktuellen Stand seid ihr auf

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#trump #attentat #usa #westpalmbeach

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