RA StB Chris Moser
Offizieller Kanal von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser
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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht. § 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig…
Die Festnahme des Soldaten und Impfverweigerers Alexander Bittner beim Arztbesuch hat hohe Wellen geschlagen. Erst vor wenigen Tagen hatten wir von ihm einen Augenzeugenbericht zur Verurteilung eines Kameraden gesendet, der in Potsdam vom Militärgericht verurteilt wurde, nun hat man ihn festgenommen, obwohl ein Antrag auf Gnadengesuch anhängig ist. Für uns erklärt Lars Hünich hier in einem kurzen Statement die rechtliche Situation, und welche Möglichkeiten bestehen, Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen bei solchen politischen Prozessen zu nehmen. -- Wenn Sie Interesse an unserer Arbeit gefunden haben, und Sie uns mögen, dann würden wir uns sehr über Ihre Unterstützung freuen, denn freier Journalismus überlebt nicht von den GEZ-Rundfunkgebühren. Ihre Zuwendungen nehmen wir gern an per: paypal:
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Das wahre Ausmaß der Fluchtlingskriminalitat sprengt jegliche Befurchtungen und gibt Kritikern und besorgten Burgern nun offiziell recht.
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